9. Kann mich mein Rechtsberater im Mieterverein auch vor Gericht vertreten?
Der Mieterverein selbst darf Sie leider nicht vor Gericht vertreten. Das gilt aus standesrechtlichen Gründen auch für die bei uns tätigen Rechtsberater – auch wenn sie über eine Anwaltszulassung verfügen. Die Prozessvertretung erfolgt daher durch mit uns kooperierende Fachanwälte für Mietrecht.
Gegen die Gerichts- und Anwaltskosten bei Prozessverlust können Sie sich bei uns zu besonders günstigen Konditionen versichern lassen. Mehr dazu.