8. Was unterscheidet den Mieterverein von einer Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt das Kostenrisiko ab, mit dem jede gerichtliche Auseinandersetzung verbunden ist, denn Anwalts-, Gerichts- und ggf. Gutachterkosten summieren sich sehr schnell zu mehreren tausend Euro. Es gibt es jedoch eine Wartefrist von drei Monaten ab Vertragsschluss, bevor die Versicherungen zur Kostenübernahme bereit sind und ein rechtliches Problem auftauchen darf. Das bedeutet, dass Sie in bereits laufenden Fällen keine Unterstützung erwarten können.

Außergerichtlich vertritt Sie der Mieterverein hingegen ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft. Sie können so oft zur Beratung kommen, wie es nötig ist.

Wir führen im Jahr rund 15.000 Beratungen durch. Dabei gelingt es uns, weit über 95 % aller mietrechtlichen Probleme außergerichtlich zu klären. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die bei uns für einen kleinen Zusatzbeitrag erhältlich ist.