Eigentümerwechsel

Viele Mieter haben das schon erlebt, manchen steht es bevor: Eines Tages liegt ein Brief im Briefkasten, der kurz und bündig über einen Eigentümerwechsel informiert. Zumindest für die, die mit ihren bisherigen Vermietern gut ausgekommen sind, sind solche Benachrichtigungen Anlass zur Sorge. Nicht selten will der neue Eigentümer als Erstes einen neuen Vertrag abschließen, der in der Regel für den Mieter schlechtere Konditionen oder eine höhere Miete enthält.

Deshalb ist es entscheidend, sich zu nichts überreden zu lassen, sondern sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein zu suchen.

 

Die wichtigsten Tipps:

  • Kein Grund zur Panik! Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des alten ein. Alle bisherigen Regelungen bleiben uneingeschränkt gültig.
  • Unterschreiben Sie daher keinen neuen Mietvertrag oder lassen Sie diesen im Zweifel vorab von uns prüfen.
  • Überweisen Sie die Miete erst an den neuen Vermieter ab dem Datum der Grundbucheintragung oder wenn der alte Vermieter Sie ausdrücklich dazu auffordert.

 

Was sollten Sie zur Beratung mitbringen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • das Schreiben über den Eigentümerwechsel

 

Mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber Eigentümerwechsel.

Für den Fall, dass der neue Besitzer Eigenbedarf ankündigt, helfen die Ratgeber Kündigung durch Vermieter und Kündigungsschutz.