Feuchtigkeit

Feuchtigkeitsschäden gehören zu den unangenehmsten Mängeln, die in einer Wohnung auftreten können. Da die Ursachen von Feuchtigkeitsschäden genauso vielfältig sind, wie die dadurch entstehenden Probleme, hat dieser Mangel eindeutig das größte Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter.

Hinzu kommt, dass die Sachlage bei diesem Mangel so schwierig ist wie sonst kaum irgendwo. Denn wenn er nicht auf einen Baumangel, sondern auf ein falsches Wohnverhalten der Mieter zurückzuführen ist, kann der Vermieter nicht nur nicht haftbar gemacht werden – unter Umständen ist der Mieter sogar schadensersatzpflichtig. Die Beweislast ist dabei wechselseitig: Mieter müssen beweisen, dass tatsächlich Feuchtigkeitsschäden vorliegen; Vermieter müssen beweisen, dass kein Baumangel die Ursache ist.

Deshalb ist es gerade hier entscheidend, sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie dem Mieterverein zu suchen.

 

Wir haben für Sie eine kurze Check-Liste erstellt, welche ersten Schritte zu tun sind:

  • Das eigene Lüftungs- und Heizverhalten überprüfen.
  • Den Schaden dokumentieren und bildlich festhalten.
  • Den Vermieter unverzüglich informieren – am besten schriftlich

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • Fotos von den Schäden
  • die Schadensmeldung an den Vermieter

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Feuchtigkeit.

Allgemeines und Grundlegendes gibt es im Ratgeber Wohnungsmängel.