Heizkosten

Anders als die kalten Betriebskosten (zum Beispiel Straßenreinigung, Müllabfuhr, siehe Ratgeber Nebenkosten) müssen Heizkosten in zentral beheizten Mietwohnungen fast immer einzeln abgerechnet werden. Warmmieten oder Pauschalen sind nicht zulässig. Das gilt zumindest in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen, in denen es eine Zentralheizung gibt. Ob diese mit Kohle/Koks, Gas oder Öl befeuert wird, spielt keine Rolle.

Wohnungen mit Einzelkohleöfen oder Gasetagenheizungen haben dagegen mit Heizkostenabrechnungen logischerweise nichts zu tun. Für Fernwärme ist dagegen auch der Vermieter zuständig, wenn der Mieter keinen eigenen Vertrag mit dem Wärmelieferanten geschlossen hat. Weigert sich der Vermieter, die Heizkosten verbrauchsabhängig zu erfassen und abzurechnen, kann der Mieter ihn gerichtlich dazu zwingen und hat ein gesetzliches Kürzungsrecht.

 

Um Heizkosten gibt es viel Streit. Deshalb ist es auch hier entscheidend, sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein zu suchen.

 

Hier zunächst ein paar Tipps, was Sie tun können, wenn Sie Schwierigkeiten mit hohen Heizkosten haben:

  • Überprüfen Sie zunächst Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten.
  • Heizen Sie gleichmäßig und nicht mehr als nötig (20 Grad).
  • Lüften Sie mehrmals täglich kurz mit weit geöffnetem Fenster. Im Winter Fenster nicht längere Zeit abkippen!
  • Da Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, muss der Verbrauch einmal jährlich abgelesen werden. Kontrollieren Sie, wenn irgend möglich, diese Ablesung.
  • Lassen Sie die Abrechnung kontrollieren.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen von mir?

  • den gültigen Mietvertrag
  • aktuelle Heizkostenabrechnung und die Abrechnungen aus dem Vorjahr
  • Ihre selbst notierten Ablesewerte

 

Ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber Heizkosten.

 

Da die meisten Mieter sich um das Thema Heizkosten erst kümmern, wenn die Abrechnung zu hohen Nachforderungen führt, hilft auch der Ratgeber Abrechnung weiter.

 

Funktioniert die Heizung nicht richtig und bleibt die Bude kalt, finden Sie Hilfe in den Ratgebern Instandhaltung, Wohnungsmängel und Mietminderung.