Instandhaltung

Nach dem Gesetz hat grundsätzlich der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und bewohnbaren Zustand ist. Lediglich Schönheits- und Kleinreparaturen können unter bestimmten Umständen dem Mieter aufgebürdet werden.

Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört – Türen, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller, Treppenhaus und Speicher. In der täglichen Praxis kommen Vermieter allerdings nicht immer ihrer Instandhaltungspflicht nach. Folge solcher Vernachlässigung können früher oder später Wohnungsmängel sein.

 

Die Experten des Mietervereins können helfen, den Vermieter frühzeitig auf Trab zu bringen, damit schwerere Mängel gar nicht erst entstehen.

 

Wir haben für Sie eine kurze Check-Liste erstellt, welche ersten Schritte zu tun sind:

  • Informieren Sie Ihren Vermieter zeitnah und möglichst schriftlich über den Instandhaltungsbedarf, um Wohnungsmängel zu vermeiden und den Schaden klein zu halten.
  • Überprüfen Sie den Mietvertrag nach Kleinreparaturklauseln. Für kleinere Reparaturen kann der Mieter selbst verpflichtet sein.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • schon geführten Schriftverkehr mit dem Vermieter

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Instandhaltung.

Näheres über wohnungsmaengel und Mietminderung enthalten die gleichnamigen Ratgeber.