Kaution

Viele Mieter müssen sich vertraglich verpflichten, bei Einzug eine Kaution zu zahlen. Sie soll zur Sicherheit der Vermieter dienen für den Fall, dass die Mieter ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllen, z. B. die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlen, Schäden in der Wohnung verursachen oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchführen. Grundsätzlich sind Vermieter verpflichtet, die Kaution insolvensfest und getrennt von ihrem sonstigen Vermögen anzulegen.

Wenn die Mieter beim Auszug dann ihr Geld zurückhaben wollen, gibt es häufig Streit. Die wichtigsten Tipps:

  • Mieter dürfen keinesfalls die letzten Mietzahlungen mit der Kaution verrechnen.
  • Umgekehrt dürfen auch Vermieter nicht die Kaution so lange behalten, bis auch die allerletzte Nebenkostenabrechnung über eine Periode, in der der Mieter vielleicht nur noch ein oder zwei Monate gewohnt hat, abgewickelt ist.
  • Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist, die in der Regel zwischen 2 und 6 Monaten liegt, um festzustellen, ob er noch Ansprüche hat, die aus der Kaution gedeckt werden könnten.
  • Gibt es Streit um Schönheitsreparaturen beim Auszug, ist es für Mieter allgemein ratsamer, im Zweifelsfalle selber nachzubessern, als dass der Vermieter die Maler kommen lässt. Die sind nämlich so teuer, dass oft die Kaution nicht einmal reicht. Und eine solche Chance auf Nachbesserung muss der Vermieter auch einräumen.

 

Verbessert hat sich hingegen die Situation der Mieter bei einem Eigentümerwechsel: Der neue Eigentümer haftet jetzt auch dann für die Kaution, wenn er sie vom alten gar nicht bekommen hat.

Hilfe gibt es wie immer bei unseren Mietrechtsexperten.

Was benötigt der Experte an Unterlagen von mir?

  • Einzahlungsbeleg der Kaution
  • den gültigen Mietvertrag
  • Wohnungsübergabeprotokoll

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Ratgebern Kaution, Auszug, Schönheitsreparaturen und Eigentümerwechsel.