Kündigung durch den Mieter

Mieter können ihren Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen – jedenfalls, wenn es sich um einen normalen, unbefristeten Mietvertrag handelt. Hat man jedoch einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, also einen Vertrag mit fester Laufzeit, dann ist man auch als Mieter daran gebunden. Und ein weiteres Problem taucht in letzter Zeit immer häufiger auf: Ein vorübergehender Kündigungsausschluss.

Der sieht so aus, dass sich Mieter und Vermieter im Mietervertrag verpflichtet haben, für eine Zeit von maximal vier Jahren (häufiger sind aber ein oder zwei Jahre) auf eine Kündigung zu verzichten.

 

Haben Sie Schwierigkeiten, aus Ihrem Mietverhältnis herauszukommen, brauchen Sie fachkundige Hilfe, wie man sie beim Mieterverein findet.

 

Fragen, die Sie klären sollten:

  • Haben Sie möglicherweise ein berechtigtes Interesse, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden?

 

Das sollten Sie zur Beratung mitbringen

  • den gültigen Mietvertrag

 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Kündigung durch Mieter.

Hinweis: Es ist nur ein Gerücht (ohne jede Rechtsgrundlage), dass Mieter jederzeit vorzeitig ausziehen können, wenn sie einen Nachmieter stellen. Mehr dazu im Ratgeber Nachmieter.