Makler

Eine Wohnung zu suchen, ist auch heute noch mit Arbeit verbunden. Diese Arbeit kann man sich – entsprechendes Geld vorausgesetzt – natürlich auch abnehmen lassen durch einen Profi: Das ist in diesem Fall ein Makler.

Da Makler teuer sind, gibt es einiges zu beachten:

  • Makler dürfen nur ein Erfolgshonorar kassieren – das heißt, wenn sie tatsächlich einen Mietvertrag vermittelt haben. Das nennt man Provision. Die Höhe darf zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Gebühren gleich welcher Art sind nicht zulässig!
  • Seit dem 1. 6. 2015 muss die Provision für den Makler derjenige zahlen, der den Makler bestellt hat (Bestellerprinzip). Meistens ist das der Vermieter.
  • Nur wenn der Wohnungssuchende mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat und der Makler daraufhin exklusiv für diesen Kunden tätig wird, kann er später Provision von ihm verlangen.

In der Branche gibt es sehr viele schwarze Schafe, und bei angespanntem Wohnungsmarkt versuchen auch Laien, bei Wohnungssuchenden abzukassieren. Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe bei unseren Experten!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Wohnungsanzeige
  • den Maklervertrag

Hier geht’s zum Ratgeber Makler, und hier zum Ratgeber Wohnungssuche.