Mieter-Modernisierung

Nicht immer ist eine Wohnung so, wie sich Mieter das wünschen. Manchmal verändern sich die Bedürfnisse auch im Laufe einer längeren Wohndauer, insbesondere wenn Altersbeschwerden auftreten oder gar eine Behinderung auftritt. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Wohnung nach ihren Wünschen umbaut oder modernisiert. Aber unter Umständen kommt – zumindest wenn der Mieter über die nötigen Mittel verfügt – eine Mieter-Modernisierung in Frage.

Dann stellt sich schnell die Frage: Was dürfen Mieter eigentlich selbst in ihrer Wohnung verändern? Dabei helfen unsere Mietrechts- Experten gerne weiter.

 

Grundsätzlich aber gilt:

  • Alles, was die Bausubstanz der Wohnung nicht verändert, darf der Mieter machen.
  • Für bauliche Veränderungen in der Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters (immer schriftlich festhalten).
  • Vermieter dürfen ihre Genehmigung zur Mieter-Modernisierung an Auflagen knüpfen.
  • Genehmigte Einbauten müssen Mieter beim Auszug grundsätzlich wieder entfernen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Häufig verlangen die Vermieter, dass die Mieter-Modernisierung durch Fachbetriebe durchgeführt werden. Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten muss der Mieter das akzeptieren.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • eventuelle schriftliche Vereinbarungen

 

Nähere Informationen enthält der Ratgeber Mieter-Modernisierung. Über die „normale“ Modernisierung durch den Vermieter informiert dieser Ratgeber.