Nebenkosten

Grundsätzlich gilt: Automatisch muss kein Mieter Nebenkosten zahlen. Ob und welche Kosten der Mieter zusätzlich zur Miete zahlen muss, hängt von drei Faktoren ab. Erstens muss es sich um zulässige Betriebskosten im Sinne von § 1 der Betriebskostenverordnung handeln. Zweitens müssen die Kosten auch tatsächlich angefallen sein. Und drittens muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, dass diese Kosten zusätzlich zur Grundmiete zu zahlen sind.

Gerade bei älteren Mietverträgen ist Letzteres nicht immer der Fall, worauf vor allem große Wohnungsgesellschaften bei ihren computer-erstellten Abrechnungen aber keine Rücksicht nehmen. Deshalb sollte man nicht einfach alles zahlen, was verlangt wird, sondern sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein holen (Nebenkosten prüfen lassen).

 

Wir haben für Sie eine kurze Check-Liste erstellt, welche ersten Schritte zu klären sind:

  • Gibt es im Mietvertrag eine Klausel über Nebenkosten? Wenn ja, muss sie auf Gültigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
  • Sind im Mietvertrag Betriebskostenarten aufgeführt, die für Sie nicht relevant sind, wie z. B. Fahrstuhlkosten, obwohl es im Mietshaus gar keinen gibt?

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • aktuelle Nebenkostenabrechnung und ggf. die Abrechnungen aus dem Vorjahr
  • schon vorliegende Belege für die Betriebskostenpositionen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Sonderseite “Nebenkosten selber prüfen” und in unserem Download zu den Nebenkosten.

Da die meisten Mieter sich um das Thema Nebenkosten erst kümmern, wenn die Abrechnung zu hohen Nachforderungen führt, hilft auch der Ratgeber Abrechnung weiter.