Umwandlung

Ein Vermieter, der ein Mehrfamilien-Mietshaus verkaufen möchte, kann dies normalerweise nur als Ganzes tun. Das ist allerdings schwierig, da sich hierfür selten Käufer finden. Leichter gehen einzelne Wohnungen weg. Deshalb werden die Wohnungen gern in Eigentumswohnungen umgewandelt, die dann einzeln verkauft werden können. Die typischen Probleme bei einer Umwandlung sind häufig Modernisierungen mit anschließender Eigenbedarfskündigung.

Deshalb ist es auch bei dieser Thematik entscheidend, sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein zu suchen.

 

Wir haben für Sie eine kurze Check-Liste erstellt, welche ersten Schritte zu tun sind:

  • Es ist sinnvoll sich in so einer Situation mit den Nachbarn zusammen zu schließen, z. B. durch die Bildung einer Mieterinitiative, um Informationen auszutauschen und Pläne zu machen.
  • Auch bei der Umwandlung der Wohnungen gilt „Kauf bricht nicht Miete!“, daher bleibt ihr Mietvertrag uneingeschränkt gültig, auch mit neuen Eigentümern.
  • Bei der Umwandlung haben Mieter ein Vorkaufsrecht. Überlegen Sie sich genau, ob ein Selbstkauf der Wohnung für Sie in Frage kommt.
  • Außerdem gibt es eine Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. Sie beträgt mindestens 3 Jahre ab dem ersten Verkauf nach einer Umwandlung.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Umwandlung, zu den Folgeproblemen in den Ratgebern Modernisierung und Kündigung durch Vermieter.