Steckersolar auf dem Balkon

Mit sogenannten Steckersolar-Geräten – oft auch Balkonkraftwerke genannt – können auch Mieter:innen eigenen Solarstrom erzeugen und ihre Stromkosten senken. Die kleinen Solaranlagen werden meist am Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade angebracht und direkt an eine Steckdose angeschlossen. Durch neue gesetzliche Regelungen wurde die Nutzung in den vergangenen Jahren deutlich erleichtert.

Steckersolar-Geräte bieten Mieter:innen eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und sich an der Energiewende zu beteiligen. Durch gesetzliche Änderungen wurden die Hürden zuletzt deutlich reduziert. Gleichzeitig gilt: Eine sorgfältige Planung, sichere Installation und eine schriftliche Abstimmung mit dem Vermieter helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Besonders in Verbindung mit kommunalen Förderprogrammen können Balkonkraftwerke inzwischen auch finanziell attraktiv sein.

Was ist ein Steckersolar-Gerät?

Ein Steckersolar-Gerät besteht in der Regel aus:

  • ein oder zwei Solarmodulen,
  • einem Wechselrichter,
  • sowie einem Anschlusskabel.

Der erzeugte Strom wird direkt in den Wohnungsstromkreis eingespeist und kann sofort genutzt werden. Besonders Geräte mit dauerhaftem Stromverbrauch – etwa Kühlschrank, Router oder Unterhaltungselektronik – können so teilweise mit selbst erzeugtem Solarstrom betrieben werden. Dadurch sinkt der Strombezug aus dem öffentlichen Netz.

Balkonsolar inzwischen deutlich einfacher

Lange Zeit war die Energiewende vor allem Sache von Hauseigentümer:innen und Wohnungsunternehmen. Für Mieter:innen gab es kaum Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden. Genau das hat sich mit Steckersolar-Geräten geändert. Inzwischen sind die Anlagen weit verbreitet und sogar bei Discountern oder Möbelhäusern erhältlich. Sie lassen sich unkompliziert auf Balkon, Terrasse oder im Garten installieren. (Mieterverein Bochum)

Durch das sogenannte „Solarpaket I“ wurden außerdem mehrere rechtliche Vereinfachungen eingeführt:

Die maximale Einspeiseleistung wurde von 600 auf 800 Watt erhöht.

Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

Es genügt nun eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. (Mieterverein Bochum)

Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?

Grundsätzlich ja – jedenfalls dann, wenn das Steckersolar-Gerät außen am Balkon, an der Fassade oder am Geländer befestigt werden soll.

Allerdings wurden Balkonsolaranlagen inzwischen gesetzlich als sogenannte „privilegierte Maßnahme“ eingestuft. Vermieter:innen dürfen die Installation daher nicht mehr pauschal verbieten. Sie müssen konkrete und nachvollziehbare Gründe nennen, wenn sie eine Zustimmung verweigern wollen. (Mieterverein Bochum)

Mögliche Gründe können etwa sein:

erhebliche Sicherheitsrisiken,

problematische Befestigungen,

Denkmalschutz,

oder größere Beeinträchtigungen des Gebäudes.

Reine Geschmacksfragen oder pauschale Verbote reichen dagegen in der Regel nicht aus. Auch Gerichte stärken inzwischen die Rechte von Mieter:innen. So entschied etwa das Landgericht Hamburg, dass ein Balkonkraftwerk nicht allein wegen optischer Einwände untersagt werden dürfe. (Mieterverein Bochum)

Trotz der verbesserten Rechtslage empfiehlt sich:

die Anlage vorher schriftlich anzukündigen,

technische Unterlagen mitzuschicken,

und die konkrete Befestigung zu erläutern.

Außerdem sollte möglichst schriftlich geregelt werden:

wie die Montage erfolgt,

wer für eventuelle Schäden haftet,

und was beim Auszug mit der Anlage passiert. (Mieterverein Bochum)

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?

Aktuell sind Steckersolar-Geräte mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt zulässig. Die Modulleistung kann dabei höher liegen. (Mieterverein Bochum)

Wichtig ist:

Die Anlage muss sicher befestigt werden.

Die elektrische Anlage der Wohnung sollte technisch in Ordnung sein.

Gerade in älteren Gebäuden kann eine Prüfung sinnvoll sein.

Verbraucherschützer:innen empfehlen außerdem:

auf zertifizierte Geräte zu achten,

nur steckfertige Systeme zu verwenden,

und die Anlage sturmsicher zu montieren. (Deutscher Mieterbund)

Muss die Anlage angemeldet werden?

Ja. Steckersolar-Geräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die frühere separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist dagegen inzwischen entfallen.

Wie viel Stromkosten lassen sich sparen?

Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem ab von:

der Sonneneinstrahlung,

der Ausrichtung des Balkons,

der Größe der Anlage,

und dem eigenen Stromverbrauch.

Besonders sinnvoll ist es, möglichst viel Strom direkt tagsüber selbst zu nutzen. Unter guten Bedingungen kann sich ein Balkonkraftwerk nach einigen Jahren amortisieren. Hilfreich zur Einschätzung kann ein sogenannter Photovoltaik-Check sein, der verschiedene Szenarien vergleicht.