Wohnraumschutzsatzung: Mieterverein sieht Veränderungsbedarf

2017 machte eine Hausbesetzung auf einen Leerstand auf der Herner Straße aufmerksam
Der Rat der Stadt Bochum hat im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen, eine Wohnraumschutzsatzung aufzustellen. Der Mieterverein Bochum hatte eine solche Regelung seit vielen Jahren gefordert und den Beschluss ausdrücklich begrüßt. Inzwischen liegt der konkrete Entwurf für die Bochumer Wohnraumschutzsatzung vor. Dieser soll am 28.Mai vom Rat verabschiedet werden.
Im Doppelhaushalt 2025/26 hat der Rat der Stadt lediglich eine einzige Stelle für die Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung vorgesehen. Zum Vergleich: In Dortmund kümmern sich sechs Fachkräfte um die Einhaltung entsprechender Regelungen. Eine Einzelperson wird kaum in der Lage sein, die rund 7.000 leerstehenden Wohnungen sowie zahlreiche durch Abriss bedrohte Objekte wirksam zu erfassen und zu kontrollieren. Ohne eine personelle Aufstockung droht die Satzung in der Praxis ins Leere zu laufen.
Der aktuelle Entwurf der „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum“ beschränkt sich auf Regelungen zu Leerstand und Abriss. Eingeschränkt ist die Regelung auf Häuser mit mindestens drei vermieteten Wohnungen. Der Mieterverein ist darüber verwundert, denn auch viele Ein- und Zweifamilienhäuser sind vermietet. Jüngst wurde der Mieterverein auf diverse leerstehende zuvor vermietete Einfamilienhäuser im Bereich der „Wasserstraße“ zwischen „Königsallee“ und „Am Wiesengrund“ hingewiesen. Der Verein ruft den Rat daher auf, alle vermieteten Wohnungen in den Geltungsbereich der Wohnraumsschutzsatzung einzubeziehen.
Die zunehmende Umwandlung von Wohnraum in Ferien- oder Handwerkerwohnungen sowie in gewerbliche Nutzung bleibt weiterhin ungeregelt. Angesichts des wachsenden Verlusts an Mietwohnungen hätte sich der Mieterverein auch in diesem Bereich klare Vorgaben gewünscht. In der Vorlage verweist das Amt für Stadtplanung und Wohnen darauf, dass „…die beabsichtigte Kurzzeitvermietung von regulärem Wohnraum…“ eine Nutzungsänderung darstellt und eine Genehmigung durch die Bauaufsicht erfordere. Diese Genehmigung dürften in der Praxis allerdings nur die wenigsten Vermieter einholen und stillschweigend Kurzzeitvermietungen anbieten. Für die Weiterentwicklung der Wohnraumschutzsatzung erwartet der Mieterverein eine Evaluation in den kommenden Jahren und eine weitere Recherche zum Ausmaß der Kurzzeitvermietungen in Bochum.
Die Wohnraumschutzsatzung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Wohnungsmarkt besser zu steuern und bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Die genannten Versäumnisse sollten jedoch schnellstmöglich beseitigt werden.
Mehr zu möglichen Wirkungen einer Wohnraumschutzsatzung sind hier nachzulesen.