Auszug

Wer als Mieter umzieht, tanzt grundsätzlich auf zwei Hochzeiten – nur nicht auf beiden gleich gerne. Da ist die neue Wohnung, auf die man sich freut und in die man alle Kreativität investiert. Aber da ist auch die alte, die man geordnet loswerden muss.

Um kostspielige Fehler und Ärger bei der Aufgabe der alten Wohnung zu vermeiden, ist es hilfreich, sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten wie den Mieterverein zu suchen.

 

Wir haben aber auch eine Check-Liste für Sie erstellt, woran als erstes zu denken ist:

  • Haben Sie die alte Wohnung rechtzeitig und schriftlich gekündigt?
  • Was sagt der Mietvertrag in Bezug auf den vertraglichen Zustand der Wohnung bei Auszug – insbesondere über Schönheitsreparaturen und Einbauten?
  • Denken Sie frühzeitig daran, was alles umgemeldet werden muss: Strom- und Gaszähler, Telefonanschluss, Post, Einwohnermeldeamt etc.
  • Denken Sie bei Auszug an ein Wohnungsübergabeprotokoll und nehmen Sie sich für die Übergabe einen Zeugen mit.
  • Falls Ihnen etwas widersprüchlich im Wohnungsübergabeprotokoll erscheinen sollte: Dieses nicht unterschreiben!
  • Dokumentieren (fotografieren) Sie selbst die Wohnung vor der Wohnungsübergabe.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen von mir?

  • Kündigungsschreiben der Wohnung
  • den gültigen Mietvertrag
  • Wohnungsübergabeprotokoll von Ihrem Einzug

 

Hier finden Sie unseren Ratgeber Auszug (mit Übergabe-Protokoll).

Hier gibt es alles Wissenswerte zu Schönheitsreparaturen – auch beim Auszug.