Kündigung durch den Vermieter

Der gesetzliche Kündigungsschutz verbietet Vermietern grundlose und willkürliche Kündigungen. Auch Kündigungen zum Zweck der Mieterhöhung oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind nicht zulässig.

Vermieter können nur kündigen, wenn ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde und sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben, z. B. wegen:

  • Eigenbedarfs oder
  • Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung oder
  • schwerwiegender Vertragsverletzungen des Mieters (hier kann es im schlimmsten Fall auch eine fristlose Kündigung geben).

 

Da bei einer Kündigung unmittelbar der Verlust der Wohnung droht, ist fachkundige Rechtsberatung, wie man sie beim Mieterverein bekommt, besonders wichtig.

 

Diese Fragen sollten Sie zuerst prüfen:

  • Liegt Ihnen die Kündigung schriftlich vor und ist diese von Vermieter eigenhändig unterschrieben?
  • Hat der Vermieter eine Hausverwaltung oder ein Rechtsanwalt für die Kündigung der Wohnung beauftragt, so muss dieser Kündigung eine Vollmacht vom Vermieter im Original beiliegen.
  • Ist das Kündigungsschreiben an alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, gerichtet?

 

Benötigte Unterlagen:

  • den gültigen Mietvertrag
  • das Kündigungsschreiben des Vermieters

 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Kündigung durch Vermieter.

Mieter, für die der Auszug eine besondere soziale Härte darstellen würde, finden viele weitere Tipps im Ratgeber Kündigungsschutz.

Über den schlimmsten Fall informiert der Ratgeber Fristlose Kündigung.