Mietvertragsklauseln

Immer wieder berichten Zeitungen, dass irgendein Gericht irgendwelche Klauseln eines „Mustermietvertrages“ für ungültig erklärt hat. Was das für die einzelnen Mieter bedeutet, bleibt dabei allerdings weitgehend unklar.

Wollten wir alle Klauseln aufzählen, die allein in den letzten Jahren von deutschen Gerichten für ungültig erklärt wurden, dann würde diese Liste unendlich werden. Daher nennen wir Ihnen folgende Grundsätze:

  • Ungültig sind alle vorformulierten Klauseln (im Sinne von allgemeinen Geschäftsbedingungen), die den Mieter unangemessen benachteiligen.
  • Ungültig sind auch alle überraschenden vorformulierten Klauseln oder Klauseln an unerwarteter Stelle.
  • Außerdem sind alle vorformulierten Klauseln ungültig, in denen die Beweislast zum Nachteil der Mieter umgekehrt wird oder in denen sie über ihre Rechte getäuscht werden.

 

„Ungültig“ bedeutet in diesem Falle, dass die rechtlichen Bedingungen genauso sind, als wenn die Klausel gar nicht im Vertrag stünde. Stattdessen gelten die gesetzlichen Bestimmungen – und die sind oftmals mieterfreundlicher als die von Vermietern vorgegebenen Verträge.

 

Der größte Fehler, den Mieter also hier machen können, ist nicht, dass sie einen Vertrag mit ungültigen Klauseln unterschreiben, sondern dass sie sich später daran halten. Das heißt aber nicht, dass man einfach alles unterschreiben kann, was einem vorgelegt wird. Häufig werden in Mietverträgen auch Befristungen, Kündigungsverzichte, Staffelmietvereinbarungen oder individuelle Zusatzvereinbarungen verabredet – und die sind dann möglicherweise gültig.

 

Der Mieterverein bietet deshalb eine ganz kurzfristige Vertragsprüfung an – binnen 24 Stunden, damit man weiß, ob man das unterschreiben kann. Aber natürlich helfen wir auch, wenn sich während oder bei Ende des Mietverhältnisses der Vermieter auf zweifelhafte Vertragsklauseln beruft.

Hier Experten kontaktieren

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen von mir?

  • den angebotenen oder unterschriebenen Mietvertrag
  • Zeugenaussagen über mündliche Vereinbarungen

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Mietvertragsklauseln.