Mieterverein Bochum - Nr. 74

Mieterforum IV / 2023 6 ::: Wohnungspolitik Wohnungsgipfel mit mageren Ergebnissen Was Ende September in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert wurde, scheint kaum geeignet, dieser Misere ein Ende zu bereiten. Im Einzelnen: – Eine Sonderabschreibung in Höhe von 6 % soll dafür sorgen, dass sich Investitionen in den Wohnungsbau schneller lohnen. Das bedeutet jedoch Förderung nach dem Gießkannenprinzip ohne jede Steuerungsmöglichkeit. Wer im menschenarmen Sauerland baut, kann genauso viel von der Steuer absetzen wie jemand, der versucht, die Wohnungsnot im Hotspot Köln oder Münster zu lindern. Und einen Deckel nach oben gibt es auch nicht. – Die zum 1. 1. 2024 geplante Verschärfung der Energiestandards beim Wohnungsbau wird verschoben. Das verhindert zunächst einen weiteren Anstieg der Baukosten, bedeutet aber nichts anderes als: Klimaschutz wird beim Wohnungsbau kleiner geschrieben. – In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten soll der Bau von bezahlbaren Wohnungen durch eine Änderung im Baugesetzbuch beschleunigt werden. – Der Bund will den Ländern in einem Zeitraum von 5 Jahren 18,15 Milliarden Euro für Wohnungsbauförderung Und wieder ein Wohnungsgipfel in Berlin, der die Erwartungen enttäuschte – sofern denn überhaupt noch jemand Erwartungen darin gesetzt hatte. Das Ergebnis: Mit 14 Maßnahmen will die Bundesregierung den lahmenden Wohnungsbau ankurbeln. Das scheint auch bitter nötig. 2022 wurden statt der geplanten 400.000 gerade mal 295.000 Wohnungen neu errichtet. Im Sozialwohnungsbereich gab es statt der erhofften 100.000 nur 22.545 Förderzusagen – die Zahl der Wohnungen, die dann tatsächlich gebaut werden, liegt meistens noch darunter. Im gleichen Zeitraum fielen allerdings 36.500 Sozialwohnungen aus der Bindung, sodass die Gesamtzahl der preisgebundenen Wohnungen weiter sank. Jetzt sind es nur noch 1,09 Millionen. zur Verfügung stellen, wenn die Länder auf jeden Euro des Bundes noch einmal 1,50 Euro drauflegen. Insgesamt sollen dann 45 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. – Beim Programm „Wohneigentum für Familien” (WEF) werden die Einkommensgrenzen von 60.000 auf 90.000 Euro im Jahr angehoben und die Kredithöchstbeträge ebenfalls um 30.000 Euro. – Die Bundesregierung wird für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt” für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden einführen – die dann natürlich auch saniert werden müssen. – Immerhin: Der Umbau von Büro- und Gewerbeimmobilien zu Wohnraum soll besonders gefördert werden. Hier gäbe es ein Potential von 235.000 Wohnungen. – Änderungen in den Landesbauordnungen sollen das Abweichen von kostenintensiven Standards ermöglichen. – Öffentliche Grundstücke sollen für den sozialen Wohnungsbau kostengünstig abgegeben werden. – Die Lärmschutzregeln für Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbegebieten werden gelockert. – Die Bundesregierung unterstützt Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 Prozent. Der Speed-Bonus wird zudem auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter ausgeweitet und soll so Wohnungsunternehmen motivieren, zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. So sollen auch Mieterinnen und Mieter entlastet werden. Die bisherigen Sanierungssätze sollen angehoben werden. – Es gibt vage Pläne zur Senkung der Grunderwerbssteuer. – Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Wohnungsbau sollen durch Änderungen der Landesbauordnungen beschleunigt werden. – Die schon im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit soll jetzt endlich kommen. Am Bau hapert‘s, und alle bisherigen Versuche, daran etwas zu ändern, sind gescheitert.

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