Wohnheime

In Wohnheimen gehen viele Uhren anders – zumindest, was das Mietrecht betrifft. Die meisten Regelungen, die normalerweise das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter regeln, gelten entweder nicht oder in abgewandelter Form. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um staatliche, gemeinnützige oder private Wohnheime handelt.

Hier die wichtigsten Unterschiede zu normalen Mietverhältnissen:

  • Bei Wohnheimen ist eine Brutto-Warmmiete, also eine Miete, in der alle Kosten inklusive Strom, Wasser und sogar Heizung bereits enthalten sind, zulässig und üblich.
  • In Wohnheimen gibt es keinen Kündigungsschutz.
  • Die üblichen Vorschriften über Mieterhöhungen gelten hier nicht. Die Vermieter/-innen können an Miete verlangen, was der Markt hergibt.

 

Dennoch sind Mieter von Wohnheimzimmern nicht wehrlos. Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten an unsere Rechtsberatung.

 

Was wird dafür an Unterlagen benötigt?

  • aktueller Schriftverkehr
  • der gültige Mietvertrag für das Wohnheim

 

Ausführliche Informationen enthält der Ratgeber Wohnheime.