Rat & Hilfe

Natürlich empfehlen wir bei Problemen im Mietverhältnis: Am besten Mitglied im Mieterverein werden! Denn individuelle Fallprüfung und persönliche Betreuung durch Fachleute im Mietrecht ist durch nichts zu ersetzen. Aber wir helfen Ihnen auch, wenn Sie das (noch) nicht wollen: durch jede Menge Informationen, hier auf dieser Seite. Einfach runterscrollen!


Oft kopiert – nie erreicht – meistgeklickt: Unsere Ratgeber geben Auskunft über fast alle Eventualitäten bei Mietrecht-Streitigkeiten. Kurze Übersichten direkt zum hier Nachlesen, ausführliche Informationen als PDF zum Herunterladen.


Suchen und Mieten

Wohnungssuche * Makler * Anmietung * Mietvertragsklauseln * Zeitmietverträge * Kaution * Auszug

Rechte und Pflichten

Hausrecht * Haustiere * Winterpflichten * Wohnfläche * Modernisierung * Mieter-Modernisierung * Schönheitsreparaturen

Miete und Kosten

Mieterhöhung bei frei finanzierten Wohnungen * Mieterhöhung bei Sozialwohnungen * Betriebskosten * Heizkosten * Abrechnung der Nebenkosten

Instandhaltung und Mängel

Instandhaltung * Wohnungsmängel * Feuchtigkeit * Mietminderung

Kündigung und Mieterschutz

Kündigung durch Mieter * Kündigung durch Vermieter * Fristlose Kündigung * Kündigungsschutz * Nachmieter * Eigentümerwechsel * Umwandlung

Dies und Das

Untermiete * Wohngemeinschaften * Wohnheime * Eigentumsbildung * Wohnen mit Hartz IV

Die erste eigene Wohnung

Ständig Stress mit den Eltern? Kleine Geschwister nerven? Kein eigenes Zimmer und nirgends was für dich allein? Dann ist die Zeit reif für die erste eigene Wohnung. Da geht (fast) alles, was bisher nicht geht. Fast? Tja, ein paar Regeln müssen auch dabei eingehalten werden, wenn der Traum nicht zum Alptraum werden soll. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.


Eigene Wohnung - woher?


Der Königsweg bei der Wohnungssuche ist immer noch die Zeitung. Besonders viele Anzeigen gibt es mittwochs und samstags in der WAZ und im Stadtspiegel (kostenlos).

Im Internet gibt es zahlreiche Wohnungsbörsen. Hier ein paar der bekanntesten:

 

Tipp: Darauf achten, dass die Angebote kostenlos sind. Es gibt schwarze Schafe!

Wohnungsgesellschaften haben zum Teil mehrere 1000 Wohnungen, inserieren sie aber nicht, wenn sie frei werden. Sie haben hausinterne Wartelisten. Man muss sich also bei jedem Unternehmen selbst bewerben und dabei angeben, was man sucht. Eine Liste der Unternehmen gibt’s im Branchenbuch (Gelbe Seiten) bzw unter www.gelbeseiten.de, Stichwort “Wohnungsunternehmen”.

Wer in eine ganz bestimmte Gegend ziehen will, kann Aushänge abklappern, zum Beispiel in Supermärkten oder an schwarzen Brettern in Uni, FH oder Berufsschule. Manchmal werden dort Nachmieter gesucht.

Für Studierende kommen außerdem Wohnheime in Frage, deren Zimmer meist möbliert sind. Die Preise variieren stark nach Alter und Luxus. Bewerben muss man sich beim Studierendenwerk http://www.study-in-bochum.de/wohnen/index-lang-de.html.

Bei der Besichtigung


Bevor man sich für eine bestimmte Wohnung entscheidet, sollte man sie gesehen haben. Bei der Besichtigung sollte man nicht nur darauf achten, ob die Wohnung überhaupt gefällt oder von Größe und Lage her in Frage kommt. Ganz wichtig sind auch folgende Fragen:

– Ist die Miete nicht zu hoch? Ein Blick in den Mietspiegel Bochum 2023 zeigt zumindest, ob sie dem entspricht, was üblich ist. Ob sie auch zum eigenen Portmonee passt, muss man sich aber auch fragen!

– Wie hoch sind die (kalten) Nebenkosten und die Heizkosten? Wenn es nicht schon in der Anzeige stand: Fragen! Aber Vorsicht: Manche Vermieter machen hier unrealistisch niedrige Angaben, um leichter vermieten zu können. Das böse Erwachen kommt dann bei der ersten Abrechnung – in Form hoher Nachzahlungen. Wenn die kalten und die warmen Betriebskosten zusammen weniger als zwei Euro pro qm betragen, ist Misstrauen angebracht. Dann genau nachfragen: Ist der Vormieter damit ausgekommen?

– Ist die Wohnung eine Sozialwohnung? Dann braucht man einen Wohnberechtigungsschein, um einziehen zu dürfen. Den bekommt man – wenn man wenig Geld hat – beim Wohnungsamt (Hans-Böckler-Str. 19; 44787 Bochum; Tel: 0234 9103742)

– Wird eine Kaution fällig? Wenn ja: Wie hoch? Mehr als drei Monatsmieten sind nicht erlaubt! Mehr Info in unserem Ratgeber zur Mietkaution

– Bekommt jemand (z. B. ein Makler, siehe oben) eine Vermittlungsprovision?

– Verlangt der Vormieter eine Abstandszahlung? Das ist nur zulässig, wenn er dafür Möbel, Teppichboden oder dergleichen zurücklässt (also nicht nur fürs Freimachen der Wohnung!) – und nur in angemessener Höhe (Zeitwert). Quittung geben lassen!

– Gibt es irgendwelche Mängel, die schon beim bloßen Hinschauen auffallen? Ein Riss im Waschbecken, eine Tür, die nicht schließt? Dann nachfragen, was damit passieren soll. Wer trotz offensichtlicher Mängel anmietet, kann später keine Miete mindern! Mehr Info in unserem Ratgeber zur Mietminderung

– Wer wohnt sonst noch im Haus? Sind es lauter ältere Menschen, ist der Ärger vorprogrammiert, wenn man selber gerne Party macht. Einen Hinweis auf das, was im Hause üblich ist, kann die Hausordnung liefern, die manchmal im Hausflur aushängt.

– Was will der Vermieter alles wissen? Manchmal gibt es umfangreiche Fragebögen. Aber nur Fragen, die das Mietverhältnis betreffen, muss man wahrheitsgemäß beantworten. Wird aber zum Beispiel eine Einkommens-Bescheinigung verlangt oder eine Schufa-Selbstauskunft, muss man mitspielen, wenn man die Wohnung haben will.

Tipp: Zur Wohnungsbesichtigung einen Zeugen mitnehmen und selber keinerlei Zusagen machen!

Der Mietvertrag


Bevor man einziehen kann, muss der Mietvertrag unterschrieben werden. Das sind meist vorgedruckte Formulare mit jeder Menge Kleingedrucktem, das man gar nicht alles lesen kann. Das ist auch nicht so wichtig, denn wenn solche Klauseln den Mieter allzu krass benachteiligen, sind sie ungültig. Auf folgendes aber muss man achten:

– Ist der Mietvertrag unbefristet oder läuft er bis zu einem bestimmten Datum? Dann ist das bindend, wenn es vernünftig begründet ist. Man kann dann nicht länger wohnen bleiben – aber auch nicht früher ausziehen!

 – Gibt es einen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum? Wenn der für Mieter und Vermieter gleichermaßen und für max. 4 Jahre gilt, ist das wirksam. Mann kann dann nicht eher kündigen, auch nicht, wenn die Beziehung oder WG auseinander fliegt und man allein die Miete nicht zahlen kann!

 – Gibt es eine Staffelmietvereinbarung? Dann ist schon vorher festgelegt, wann die Miete um wie viel steigt. Genau hinsehen! Ist sie auch dann noch bezahlbar?

 – Wer Haustiere hat, sollte darauf achten, dass sie auch erlaubt sind. Hamster und Wellensittich kann man nicht verbieten, Hund oder Schlangen dagegen sehr wohl! Mehr Info in unserem Ratgeber zu Haustieren in der Mietwohnung

 – Wer nicht alleine einziehen will, sollte außerdem darauf achten, ob alle gleichberechtigte Mieter werden, oder ob es einen Hauptmieter nebst Untermietern geben soll. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Mehr in unserem Ratgeber zur Untermiete

 – Was steht alles in der Hausordnung? Die gehört mit zum Mietvertrag und ist genauso verbindlich! Hier steht zum Beispiel, ab wann die Haustür abgeschlossen werden muss, welche Ruhezeiten gelten (Zimmerlautstärke!), wer die Mülltonnen rausstellt, die Treppe putzt, und wer Laub oder Schnee fegen muss.

Der Einzug


Spätestens bei der Wohnungsübergabe sollte man die Räume genauer untersuchen und auch nach versteckteren Mängeln schauen. Denn einerseits kann man deren Beseitigung verlangen. Andererseits sollte man sich dagegen absichern, dass einem solche Mängel nicht später selbst angedichtet werden. Dazu macht man am besten ein Wohnungsübergabe-Protokoll, in dem genau festgehalten wird, welche Räume in Ordnung sind und was ggf. nicht.

Einen Vordruck gibt’s in unserem Ratgeber zum Auszug aus der Mietwohnung

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass man alle Schlüssel zu der Wohnung bekommt. Der Vermieter hat kein Recht, einen Schlüssel zu behalten und darf die Wohnung niemals ohne Einwilligung des Mieters betreten!

Die meisten Wohnungen sind bei der Übergabe fix und fertig renoviert, so dass man sofort einziehen kann. Wo nicht – oder wo einem Farbe oder Tapeten nicht gefallen, muss man selbst zu Pinsel und Eimer greifen. Grundsätzlich darf man die Räumer so gestalten, wie es einem selbst gefällt. Aber die meisten Mietverträge sehen vor, dass man sie beim Auszug in „neutralen Farben“ zurückgeben muss. Wer also Ausgefallenes liebt, sollte sich darüber klar sein, das später wieder rückgängig machen zu müssen.

Das gilt auch für eigene Einbauten. Wer sich einen Wandschrank zimmert oder ein Hochbett, muss das beim Auszug meist wieder abbauen. Alternative: Mit dem Vermieter eine Vereinbarung darüber treffen.

Nach dem Einzug

 ... winkt ein bisschen Papierkram. Ganz ohne Behördengänge geht es nicht. Hier eine Checkliste:

 – Zähler für Strom (und ggf. Gas und Wasser) ablesen und auf den eigenen Namen anmelden (Stadtwerke).

 – polizeiliche Ummeldung (Bürgerbüro) innerhalb sechs Wochen, sonst droht Bußgeld!

 – Telefon und Internet anmelden, wenn man sich nicht aufs Handy allein beschränken will.

 – Rundfunk anmelden, wenn man Fernseher, Radio oder internetfähigen PC hat (GEZ, Formulare gibt’s bei Banken und    Sparkassen).

 – Neue Adresse allen mitteilen, die es wissen müssen (Bank, Versicherung etc.) Für den Rest: Nachsendeantrag (Post).

Endlich drin


Auch während der Mietzeit gibt es ein paar Basics zu beachten, ohne die das Ganze schnell im Fiasko endet:

– Miete zahlen, einschließlich aller Neben- und Heizkosten, und zwar vollständig und pünktlich! Der Vermieter ist der wichtigste Gläubiger, den man haben kann! Denn wer zwei Monatsmieten oder mehr im Minus ist, riskiert eine fristlose Kündigung! Dasselbe gilt, wenn man ständig verspätet zahlt – zum Beispiel zum 15. statt zum 1.

– Auch die Stadtwerke wollen regelmäßig Geld sehen. Für Strom – und bei Etagenheizungen auch für Gas. Sonst bleibt die Bude dunkel und kalt, denn die Stadtwerke drehen schnell den Hahn zu, wenn man Schulden bei ihnen hat.

– Hausordnung einhalten! Vor allem nächtlicher Krach und ungeputzte Treppen bringen die Nachbarn leicht in Rage. Dann gibt’s Beschwerden beim Vermieter. Und von dem kommt dann eine Abmahnung. Und, wenn das nichts nützt, die Kündigung.

– Die gute Nachricht: In der eigenen Mietwohnung ist man selbst der Boss. Man darf zum Beispiel nach Belieben Besuch empfangen und auch bis zu 6 Wochen übernachten lassen. Und man muss niemanden reinlassen, den man nicht drin haben will – auch den Vermieter nicht. Der muss schon ein berechtigtes Interesse haben (beispielsweise eine nötige Reparatur) und sich vorher anmelden.

Mehr Info in unserem Ratgeber zum Hausrecht in Mietwohnungen

Geld und Hilfe


Dass „Selber Wohnen“ einiges mehr kostet als die reine Kaltmiete, ist schon deutlich geworden. Zur Finanzierung der Kosten gibt es eine Reihe Möglichkeiten:

– eigenes Einkommen

– Unterhalt von den Eltern

– BaFöG   (BaFöG-Amt)

– Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)   (Bundesagentur für Arbeit)

– Sozialhilfe/Wohngeld   (Sozialamt Bochum/Wohngeldabteilung)

– Bürgergeld (Aber Achtung: Wer noch nicht 25 ist, darf aus der elterlichen Wohnung nur ausziehen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt und es ausdrücklich genehmigt ist. Sonst gibt’s kein Bürgergeld, auch wenn die Eltern es bekommen!)

Studieren und Wohnen in Bochum

Sie interessieren sich für ein Studium an einer der Bochumer (Fach-)Hochschulen oder haben sich gerade eingeschrieben? Dann stehen Sie vor der Frage, ob, wo und wie Sie in Bochum wohnen wollen. Das lohnt sich, denn Bochum hat auch als Wohnort viele Vorteile. Diese Seite möchte Studierenden dabei helfen, nicht nur die Bücher, sondern auch die Zelte in Bochum aufzuschlagen.


Tipps für Flüchtlinge und andere Zuwanderer

Neu in Deutschland? Wohnung in Bochum gesucht? Dann gibt es ein paar Dinge zu beachten – nicht nur bei der Suche, sondern auch bei der Anmietung – damit man keine Fehler macht. Gemeinsam mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum haben wir einen Leitfaden speziell für Flüchtlinge und Zuwanderer erstellt, der dabei hilft.


Downloads

Nützliche Downloads rund um das Wohnen zur Miete. Hier finden Sie alles, was Sie sonst noch brauchen könnten.


Mietvertrags- und andere Formulare

Hier finden Sie Vertragsformulare mit mieterfreundlichen Regelungen - besser als die Formulare, die Ihnen Vermieter üblicherweise vorlegen.

Miet- und Betriebskostenspiegel

Was darf meine Wohnung kosten? Hier finden Sie die offiziellen Mietspiegel aus unserem Vereinsgebiet - unentbehrlich zur Überprüfung von Mieterhöhungen. Heiz- und Betriebskostenspiegel sind zwar kein offizielles Rechtsinstrument, geben Ihnen aber einen Überblick, ob Ihre Wohnung günstig oder ungünstig ist.

Sonder-Ratgeber

Hier finden Sie einige Hilfestellung außerhalb unserer Reihe mit Mietrechtsratgebern: Energiekosten, Lieferstopp, Vonovia-Mieter, Studierende

Links

Links zur Wohnungssuche


Seiten mit Wohnungsangeboten gibt es immer mehr. Ist aber auch zu praktisch: Statt lange Inseratspalten zu studieren einfach Suchmaske ausfüllen und nur die Treffer lesen. Hier finden Sie – allerdings ungeprüft und daher ohne Gewähr für die Seriösität der Angebote – einige Links zu entsprechenden Websites. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Inhalte dieser Seiten.

Dies & Das


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