Bevor man sich für eine bestimmte Wohnung entscheidet, sollte man sie gesehen haben. Bei der Besichtigung sollte man nicht nur darauf achten, ob die Wohnung überhaupt gefällt oder von Größe und Lage her in Frage kommt. Ganz wichtig sind auch folgende Fragen:
– Ist die Miete nicht zu hoch? Ein Blick in den Mietspiegel Bochum 2023 zeigt zumindest, ob sie dem entspricht, was üblich ist. Ob sie auch zum eigenen Portmonee passt, muss man sich aber auch fragen!
– Wie hoch sind die (kalten) Nebenkosten und die Heizkosten? Wenn es nicht schon in der Anzeige stand: Fragen! Aber Vorsicht: Manche Vermieter machen hier unrealistisch niedrige Angaben, um leichter vermieten zu können. Das böse Erwachen kommt dann bei der ersten Abrechnung – in Form hoher Nachzahlungen. Wenn die kalten und die warmen Betriebskosten zusammen weniger als zwei Euro pro qm betragen, ist Misstrauen angebracht. Dann genau nachfragen: Ist der Vormieter damit ausgekommen?
– Ist die Wohnung eine Sozialwohnung? Dann braucht man einen Wohnberechtigungsschein, um einziehen zu dürfen. Den bekommt man – wenn man wenig Geld hat – beim Wohnungsamt (Hans-Böckler-Str. 19; 44787 Bochum; Tel: 0234 9103742)
– Wird eine Kaution fällig? Wenn ja: Wie hoch? Mehr als drei Monatsmieten sind nicht erlaubt! Mehr Info in unserem Ratgeber zur Mietkaution
– Bekommt jemand (z. B. ein Makler, siehe oben) eine Vermittlungsprovision?
– Verlangt der Vormieter eine Abstandszahlung? Das ist nur zulässig, wenn er dafür Möbel, Teppichboden oder dergleichen zurücklässt (also nicht nur fürs Freimachen der Wohnung!) – und nur in angemessener Höhe (Zeitwert). Quittung geben lassen!
– Gibt es irgendwelche Mängel, die schon beim bloßen Hinschauen auffallen? Ein Riss im Waschbecken, eine Tür, die nicht schließt? Dann nachfragen, was damit passieren soll. Wer trotz offensichtlicher Mängel anmietet, kann später keine Miete mindern! Mehr Info in unserem Ratgeber zur Mietminderung
– Wer wohnt sonst noch im Haus? Sind es lauter ältere Menschen, ist der Ärger vorprogrammiert, wenn man selber gerne Party macht. Einen Hinweis auf das, was im Hause üblich ist, kann die Hausordnung liefern, die manchmal im Hausflur aushängt.
– Was will der Vermieter alles wissen? Manchmal gibt es umfangreiche Fragebögen. Aber nur Fragen, die das Mietverhältnis betreffen, muss man wahrheitsgemäß beantworten. Wird aber zum Beispiel eine Einkommens-Bescheinigung verlangt oder eine Schufa-Selbstauskunft, muss man mitspielen, wenn man die Wohnung haben will.
Tipp: Zur Wohnungsbesichtigung einen Zeugen mitnehmen und selber keinerlei Zusagen machen!